GRUNDINFORMATIONEN (2) zur
Gedenkstätte Berliner Mauer DAS DENKMAL
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Am 13. August 1991, dem 30. Jahrestag des Mauerbaus, wurde vom Berliner Senat (Beschluss Nr. 629/91) die "Errichtung einer Erinnerungs- und Gedenkstätte an die Mauer und ihre Opfer" beschlossen. Dazu gehörte die "Rekonstruktion der Tiefenstaffelung und die Erhaltung der noch vorhandenen Teile der Mauer". Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Deutsche Historische Museum, lobte als Bauherrin einen architektonisch künstlerischen Ideenwettbewerb "Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße" für die Gestaltung des nationalen Denkmals für die Opfer des Mauerbaus und der deutschen Teilung aus, das seinen Ort in der Bernauer Straße finden sollte.
In dem von Hunderten Entwürfen
geprägten kontroversen Wettbewerb erhielten drei, der insgesamt 259
eingereichten Wettbewerbsteilnehmer , einen zweiten Preis:
Bühren und
Schulz aus Allensbach, Winkler und Thiel aus Berlin, und die Arbeit von
Kohlhoff&Kohlhoff aus Stuttgart diese mit der Empfehlung zur
Realisierung. Ein erster Preis wurde von der Jury nicht vergeben.
Im
Juli 1995 entschied der Bund als Auslober des Wettbewerbs, dass der
Gestaltungsvorschlag von Kohlhoff&Kohlhoff realisiert werden solle. Dieser
Entwurf beschränkte sich auf einen Teilabschnitt von 70 Metern, des
insgesamt über 210 Meter langen denkmalgeschützten Mauerstreifens an
der Bernauer Straße, ergänzt um einen Wachturm. Der Entwurf sah die
Integration überlieferter Sachspuren der originalen Grenzanlage an der
Bernauer Straße vor und suchte diese durch gestalterische Mittel zu
verstärken und zu überhöhen, den bestehenden Mauerabschnitt
durch zwei Edelstahlwände einzugrenzen, d.h. zu beiden Enden eines ca. 75
m langen Abschnitts schnittartig zu fassen, die begrenzenden Wände sollten
den weiteren Verlauf der Mauer durch Spiegelung auf ihrer polierten
Innenfläche "verlängern".
Der Entwurf der Architekten Claudia
und Sven Kohlhoff wurde von der Bundesrepublik Deutschland finanziert und am
13. August 1998, dem 37. Jahrestag des Mauerbaus, dem Land Berlin
übergeben. In die ihn fassenden Cortenstahlscheiben ist als Widmung
eingraviert:
"Gedenkstätte Berliner Mauer - in Erinnerung an die
Teilung der Stadt vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 und zum Gedenken
an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft". Das Denkmal dient als Ort
der Erinnerung an die Teilung der Stadt und die Opfer dieser Teilung, sowie als
Gedenkort für die friedliche Revolution von 1989.
Das Denkmal. zeigt einen, in künstlerischer Auseinandersetzung bearbeiteten Abschnitt der originalen Grenzanlage an der Bernauer Straße. Der gesamte Mauerabschnitt an der Bernauer Strasse war 1990 von der letzten Regierung der DDR unter Denkmalschutz gestellt worden. Diese Denkmalschutzstellung ist durch den Berliner Senat bestätigt worden. Schon seit 1995 befand sich eine Interims-Ausstellung zur Entwicklung der Mauer in der Bernauer Strasse im Gemeindehaus der Versöhnungsgemeinde, in der Bernauer Strasse 111.